Office Connection

Mantelgesellschaft – Firmenmantel für Existenzgründer

Alternativ zur Neugründung besteht die Möglichkeit eine bestehende Kapitalgesellschaft zu übernehmen. Der Kauf einer solchen Mantelgesellschaft bringt verschiedene Vorteile mit sich, hat aber leider auch einige Nachteile.

Eine Mantelgesellschaft ist eine Firma, die ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat und deren Vermögenswerte verflüssigt wurden. Man spricht dabei auch von einer inaktiven Gesellschaft oder von einem Gesellschaftsmantel.

Die käufliche Übernahme eines Mantels hat den Vorteil, dass die Gesellschaft bereits existiert, sodass keine Gründer benötigt werden. Zudem entfällt die Gründerhaftung, welche bei einer Neugründung ein latentes Risiko für den/die Unternehmensgründer darstellt. Es ist auch nicht ersichtlich, wer nun Besitzer der Gesellschaft ist. Die Übertragung eines Mantels ist einfach und schnell ohne Notar durchführbar.

Die Bonität der Gesellschaft wird üblicherweise unter anderem auch vom Alter der AG abhängig gemacht. So erhalten neugegründete Aktiengesellschaften in der Regel weniger Kredit als ältere Gesellschaften, selbst wenn bei der Mantelgesellschaft Zweck, Sitz und Firmenname geändert wurden.

Da ein Mantelkauf jedoch durchaus auch mit Nachteilen behaftet sein kann, sollten Sie unbedingt unsere Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen eines unverbindlichen Gesprächs nutzen. Jeder einzelne Fall hat seine Besonderheit, doch wir finden selbst dann eine gute Lösung, wenn es schwierig wird.

• Sie haben eine überzeugende Idee mit einem lukrativen Businessplan, aber es fehlt das Kapital, um eine AG neu zu gründen? In einem solchen Fall könnte eine Mantelgesellschaft helfen. Das Gesellschaftskapital wird durch einen Teilverzicht auf den erarbeiteten Lohn geäufnet. So können Sie als Unternehmer trotz fehlenden Gründungskapitals von den Vorteilen einer juristischen Person profitieren und zur Stärkung der Kapitalbasis Aktienanteile an Dritte verkaufen. Dabei hat man den Vorteil, dass die Gesellschaft schon besteht und möglicherweise bereits erste Erfolge ausgewiesen werden können.

 

• Sie sind auf möglichst grosse Diskretion bezüglich der Besitzverhältnissen Ihrer zukünftigen Gesellschaft aus und möchten deshalb nicht als deren Gründer eingetragen werden? Dies ist nur bei einer Mantelgesellschaft möglich.

 

• Der Vertragspartner verlangt von Ihnen eine juristische Person als Vertragspartei oder Sie möchten diesen Vertrag einfach aus strategischen Gründen nicht selbst als juristische Person eingehen? Mit einer Mantelgesellschaft sind Sie sofort handlungsfähig und haben die Möglichkeit, unverzüglich interessanten Verträge abzuschliessen.

Wir bieten Ihnen laufend unterschiedliche inaktive Gesellschaften an, die sofort handlungsfähig sind. Selbstverständlich können wir aber auch eine bestehende Mantelgesellschaft nach Ihren Wünschen anpassen. Der Firmensitz, der Firmenname und auch der Firmenzweck dürfen nämlich jederzeit beliebig geändert werden. Diese Modifikationen werden von unserem Notar beurkundet und beim Handelsregister zur Eintragung eingereicht.

 

Wir führen eine Liste mit verfügbaren Aktiengesellschaften, aus der das Gründungsjahr, die Kapitalisierung, der Zweck und der Kanton, in welchem die jeweilige AG ihren Sitz hat, ersichtlich sind. Hier geht’s zur AG Liste!

Unter Kontakt können Sie unsere aktuelle Angebotsliste inklusive Angabe des jeweiligen Kaufpreises bestellen. Gesellschaften mit beschränkter Haftung haben wir nur selten im Angebot.

 

Jede Gesellschaft, die wir zum Kauf anbieten wurde eingehend von uns auf Herz und Nieren geprüft. Sie erhalten ausserdem eine Garantie, dass keine Altlasten vorhanden sind. Sollte trotzdem noch eine Verpflichtung aus der Vergangenheit der Mantelgesellschaft auftauchen, werden wir diese selbstverständlich ohne Wenn und Aber sofort bereinigen.